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Was tun im Sterbefall?
Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste zusammengestellt,
die Ihnen Anhaltspunkte dazu bietet, was im Sterbefall zu tun ist.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit,
sie ersetzt keine professionelle Beratung. Je nach Bestattungsart ist
das Vorgehen immer ein wenig anders. Auch jedes Leben ist anders und
jeder Mensch geht mit dem Tod anders um. Lassen Sie sich von niemandem
vorschreiben, wie Sie zu trauern haben, oder wie eine Trauerfeier
auszusehen hat. Die Liste soll Ihnen nur Helfen relevante Punkte im Auge
zu behalten und die Übersicht nicht zu verlieren. Bei vielen Punkten auf der
Liste bieten wir Ihnen Unterstützung an oder nehmen sie Ihnen ganz ab.
Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns gern jederzeit an.
Lassen Sie sich nicht von der Länge der Liste beunruhigen, viele Punkte
treffen auf Sie vielleicht gar nicht zu, einige müssen Sie sicher selbst
ergänzen.
Folgendes ist im Sterbefall zu tun:
Unverzüglich
- Wenn ein Mensch verstorben ist, muss unverzüglich ein Arzt gerufen werden.
Dieser stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
- Die engsten Angehörigen des Verstorbenen sollten informiert werden.
Am Todestag
- Geistlichen informieren,
- Termin für eine Aussegnung vereinbaren, falls gewünscht
- Termin für ein Gespräch zur Planung der Trauerfeier vereinbaren
- um das Ausläuten des Verstorbenen bitten
- Wenn sie keine religiöse Trauerfeier wünschen vermitteln wir Ihnen
gern einen professionellen Trauerredner.
Wir arrangieren die Trauerfeier ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
- Bestattungsinstitut anrufen. Sie erreichen uns unter der Nummer:
05522-2322 und außerhalb der Geschäftszeiten unter 0152-56022263
- Wichtige Unterlagen bereitlegen. Dazu gehören:
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis
- Das Familienstammbuch oder die Einzelurkunden als da sind:
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Geburtsurkunde |
- Bei verheiratet verstorbenen:
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Heiratsurkunde |
- Bei verwitwet verstorbenen:
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Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten |
- Bei geschieden verstorbenen:
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Heiratsurkunde mit Scheidungsvermwerk oder Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk |
- Lebensversicherungspolice mit letztem Zahlungsbeleg
- Sterbegeldversicherungspolice mit letztem Zahlungsbeleg
- Dokumente über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Sie nicht alle Unterlagen finden können.
Wir zeigen Ihnen Alternativen auf, oder helfen Ihnen Ersatz zu besorgen.
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen bereitlegen und dementsprechend
handeln. z.B.
- Testament
- Organspendeausweis
- Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut
- Willenserklärung zur Feuerbestattung
- Mit den engsten Verwandten das weitere Vorgehen besprechen
- Bestattungsart
- Bestattungsort
- Art und Umfang der Trauerfeier
- weitere zu benachrichtigende Personen
- Zeitungsanzeige
- Trauerbriefe
- Termin für die Trauerfeier
- Lebensversicherung und/oder Sterbegeldversicherung vom Todesfall
informieren und Auszahlung beantragen. Hier ist je nach Vertrag ggf. eine
Frist von 24 Stunden einzuhalten!
Informieren Sie sich, welche Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, ärztliches
Zeugnis zur Todesursache und zum Krankheitsverlauf, bei Unfalltod ein
Unfallbericht) eingereicht werden müssen.
- ggf. Sonderurlaub oder normalen Urlaub für die Trauerfeier beantragen.
- ggf. Haustiere und Pflanzen des Verstorbenen versorgen.
Am folgenden Tag
- Aktenordner anlegen und darin alle Dokumente und Belege den Verstorbenen
betreffend sammeln. Sie werden häufig später noch gebraucht, z.B. auch für
eine Steuererklärung. Alle Dokumente, die aus der Hand gegeben werden
kopieren, z.B. Personalausweis, Krankenkassenkarte, Behindertenausweis usw.
- Den Todesfall der Bank des Verstorbenen melden. Erkundigen Sie sich bei der
Bank, ob ein Erbschein zur Auszahlung des Vermögens des Verstorbenen nötig
ist.
- Entscheiden Sie, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird.
Lassen Sie sich zu diesem Thema beraten. Beachten Sie, dass Sie die
Erbschaft unter Umständen automatisch annehmen, wenn sie Entsprechend
handeln oder nicht handeln (z.B. Erbschein beantragen, Teile des Nachlasses
verkaufen oder die Ausschlagungsfrist verstreichen lassen).
- Kontaktieren Sie das Nachlassgericht (Amtsgericht) ,teilen Sie mit ,ob Sie
das Erbe annehmen oder Ausschlagen und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen
beraten. Sie sind verpflichtet ein eventuell vorhandenes Testament dem
Gericht auszuhändigen. Erkundigen Sie sich, ob es für Sie sinnvoll ist,
einen Erbschein zu beantragen.
- Bei Unfalltod die Auszahlung einer ggf. vorhandenen Unfallversicherung
beantragen
- Bei Arbeitsunfällen prüfen ob Ansprüche gegenüber einer
Betriebsunfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft bestehen
- verstorbenen Rentner bei der Rentenversicherung abmelden und ggf.
Vorschusszahlung der Hinterbliebenenrente beantragen (Sterbevierteljahr)
- Krankenkasse benachrichtigen, Karte kopieren und zurückschicken
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
- Bei Hartz IV-Empfängern den Verstorbenen bei der Behörde abmelden
- Laufende Verträge auf mögliche Ansprüche an den Verstorbenen prüfen
(z.B. Miet- oder Leasingverträge). Ggf. Verträge kündigen.
- ggf. Wohn- oder Pflegeheim kündigen
- ggf. Daueraufträge vom Bankkonto des Verstorbenen stoppen
- Kontoauszüge prüfen und ggf. regelmäßige Abbuchungen vom Konto stoppen
- Traueranzeigen an Verwandte und Bekannte verschicken (Wir bieten Ihnen die
Erstellung von Trauerdrucksachen an)
- ggf. Strom, Gas und Wasser abstellen, dabei verderbliche Lebensmittel in
Gefriertruhe und Kühlschrank bedenken
- ggf. Heizung so regulieren, dass keine Frostschäden entstehen
- Abfall entsorgen
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
- Termine absagen (siehe Kalender/Terminplan des Verstorbenen)
Bis zur Trauerfeier
- Grabart und Grabstelle auswählen
- Ablauf der Trauerfeier mit dem Pastor oder Trauerredner besprechen
- Überlegen Sie sich,ob Sie einen Organisten, sonstige Musiker oder
Musik vom Tonträger haben möchten.
- Was soll über den Verstorbenen gesagt werden?
- Was soll nicht gesagt werden?
- Blumenschmuck für die Trauerfeier bestellen (Gesteck für Sarg und/oder Urne,
Kränze, Blumenschalen)
- ggf. Lokal für ein Kaffeetrinken nach der Trauerfeier buchen
- Kleidung für die Trauerfeier auswählen
Nach der Beisetzung
- ggf. Danksagungsanzeige in der Zeitung aufgeben
- ggf. Danksagungskarten an ausgewählte Personen verschicken
- Grabstein/ Grabplatte in Auftrag geben
- nach einiger Zeit verwelkten Grabschmuck entfernen
In der ersten Woche nach Eintreten des Sterbefalles
- Abmeldung von Betriebsrente und Zusatzrenten, Kriegsbeschädigtenrente und
Hinterbliebenenrente
- Abmeldung von behinderten Verstorbenen beim Versorgungsamt,
Behindertenausweis kopieren und zurücksenden
- Bei jung Verstorbenen ist ggf. die Abmeldung bei öffentlichen Stellen
wie z.B. Kindergeld, Schule, BAföG-Amt, Hochschule nötig
- Hinterbliebenenrente für Witwe/Witwer oder Waisen/Halbwaisen bei der
Deutschen Rentenversicherung beantragen, ggf. auch bei
- Zusatzversicherungen wie Riester- oder Rüruprente
- Betrieblicher Altersvorsorge
- Zusatzversicherungen aus dem öffentlichen Dienst oder dem
kirchlichen Dienst
- Knappschaft Bahn-See
Die deutsche Rentenversicherung bietet einen Beratungsservice in Osterode im Gebäude des Landkreises Göttingen, Herzberger Straße 5 an. Einen Beratungstermin können Sie unter folgenden Telefonnummern beantragen:
- 0551-707050 (Deutsche Rentenversicherung Göttingen) oder
- 0800-100048010 (kostenlose Servicenummer)
- Bei verstorbenen Beamten prüfen ob Beihilfe für Ausgaben beantragt werden
kann
- Wenn Ansprüche aus der Pflegeversicherung bestanden, diese benachrichtigen
- Wasser-, Strom- und Gasanbieter informieren. Wenn notwendig, Verträge
kündigen.
- Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Gebäude, Hausrat, Rechtsschutz etc.)
ummelden oder kündigen
- Pflegebett, Rollstuhl und ähnliches an das Sanitätshaus zurückgeben
- Kraftfahrzeug ummelden oder verkaufen
- weitere Verträge, GEZ, Kabelfernsehen, DSL, Telefon, Handy,
Mitgliedschaften, Abonnements (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Buchclub,
Automobilclub, Sportverein, Email-Account, Internet-Domain) kündigen
- ausgeliehene Filme und Bücher zurückbringen
- gebuchte Urlaubsreisen stornieren
- Bedenken Sie, dass nach der Verteilung des Erbes noch Kosten entstehen
können. Regeln Sie, wie damit verfahren wird.
Später
- Informieren Sie sich über das Steuerrecht. Ggf. müssen sie eine
Erbschaftsteuer-Erklärung anfertigen.
- Für die Zeit von Jahresbeginn bis zum Todestag eine Einkommensteuererklärung
für den Verstorbenen erstellen. Für die Zeit danach eine
Feststellungserklärung ans Finanzamt geben.
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